Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 15.10.2010
§1 Geltung der Bedingungen
1. GF Consulting UG (haftungsbeschränkt) (GF) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn GF sie schriftlich bestätigt.
3. Die Angestellten von GF sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. GF ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist GF berechtigt den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.
§2 Zustandekommen des Kauf- oder Werkvertrags
1. Der Vertrag über die Produkte und Dienstleistungen von GF kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch GF zustande. Eine Bestellung auf den von GF betriebenen Internetseiten stellt einen Kundenantrag auf Abschluss eines Vertrags dar. GF kann den Vertragsschluß konkludent durch Versand der Ware oder Erbringung der Dienstleistung bewirken.
2. Soweit GF sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen.
§3 Leistungsumfang
1. GF entwirft nach Kundenwünschen und Kundenvorgaben individuelle Steuerkalender. Preise und Leistungen richten sich nach der Preisliste von GF in ihrer jeweils geltenden Fassung. Leistungen, die über den in der Preisliste erwähnten Umfang hinausgehen, werden nach einem im Voraus vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
2. GF behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.
3. Soweit GF kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste bzw. des vereinbarten Preises, zuzüglich der darauf zu berechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen. Sofern der Kunde die Einbindung individueller Angaben oder Grafiken wünscht, müssen diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
§5 Zahlungsbedingungen und Lieferzeiten
1. Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
2. Die Lieferungen erfolgen schnellstmöglich. Sollte eine Lieferverzögerung eintreten, wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Feste Lieferzeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
§6 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug ist GF berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß GF eine höhere Zinslast nachweist.
2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt GF vorbehalten.
3. Mahnungen können mit einer pauschalen Mahngebühr von bis zu 10 EUR verbunden werden.
§7 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die GF unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie §4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß GF berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.
3. Soweit sich GF Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist GF berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
§8 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GF wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Sämtliche Schäden, die durch die Verwendung der von GF erbrachten Dienstleistungen oder Produkte entstehen, sind auf einen Maximalbetrag von EUR 1000 begrenzt. GF übernimmt im Übrigen keine Haftung für die von ihm erbrachten Leistungen oder entstehenden Folgeschäden.
§ 9 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
- a) GF kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten, wirksam nach § 643 BGB;
- b) GF tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden wirksam nach § 323 BGB vom Vertrag zurück;
- c) GF kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund nach § 316 BGB;
- e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von GF zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund nach § 316 BGB besteht.
(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich auf 75 ?. Wurde bereits der Druckauftrag erteilt, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer), da ab diesem Zeitpunkt der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass GF kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist.
(4) GF steht der Nachweis offen, dass GF ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.
§10 Schlußbestimmung
1. Erfüllungsort ist Nürnberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Nürnberg.
2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von GF gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.